FAQ (Häufig gestellte Fragen)

 

  • Im Einberufungsschein wird als Bekleidungsform "Dienstkleidung" angegeben. Was ist hierrunter zu verstehen?
    Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen an der Feuerwehrschule in Dienstkleidung zu besuchen. Die Dienstkleidung für die theoretische Ausbildung orientiert sich an den kommunalen Bekleidungsrichtlinien, sollte aber unbedingt Feuerwehrschuhe-/stiefel, Diensthose, Diensthemd oder Polo-/Sweatshirt und Dienstjacke enthalten. Für die praktische Ausbildung wird die persönliche Schutzausrüstung, ggf. erweitert um den Feuerwehr-Sicherheitsgurt, benötigt. Denken Sie bitte auch an Ihre Flammschutzhaube, sofern vorhanden.

 

  • Telefonisch erreiche ich Sie nicht. Wie kann ich mich mit Ihnen in Verbindung setzen?
    Die Feuerwehrschule ist grundsätzlich nur zu den Unterrichtszeiten telefonisch erreichbar. Melden Sie uns daher Ihr Anliegen vorzugsweise per E-Mail oder über unser Ticket-System, welches Sie unter dem Menüpunkt "Service" finden.

 

  • Ich kann mein Prüfungszeugnis bzw. meine Teilnahmebescheinigung nicht mehr auffinden. Können Sie mir ein Dublikat ausstellen?
    Wenden Sie sich bitte mit diesem Anliegen zunächst an die mit der Führung der Personalakte beauftragte Person innerhalb ihrer kommunalen Feuerwehr. Dort sind in der Regel Kopien aller Ihrer Zeugnisse und Bescheinigungen archiviert.  Bitte lassen Sie sich hier eine Kopie dieser Unterlagen aushändigen. Eine Ausstellung einer Zweitschrift durch die Feuerwehrschule erfolgt auf Antrag durch die mit der Führung der Personalakte beauftragte Person. Anfragen von Teilnehmern selbst bleiben unberücksichtigt.

 

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