Atemschutzgeräteträger
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz gemäß der Feuerwehrdienstvorschrift 2, Ausbildung Freiwillige Feuerwehr (FwDV 2).
Termine:
- Bitte entnehmen Sie die aktuellen Termine unserem Veranstaltungskatalog.
Der Teilnehmer kann:
- die physiologischen Auswirkungen von Atemgiften sowie des Tragens von Atemschutzgeräten und Schutzkleidung auf den menschlichen Körper erklären.
- die Gefährdung durch Atemgifte in Abhängigkeit von deren spezifischen Eigenschaften erklären.
- die besonderen Anforderungen und Verantwortlichkeiten, die an Atemschutzgeräteträger gestellt werden, wiedergeben und die besonderen Einsatzgrundsätze für den Atemschutzeinsatz erklären.
- die Schutzwirkung der Atemschutzgeräte sowie deren Aufbau, Funktion und Einsatzgrenzen erklären.
- Atemschutzgeräte auch unter Einsatzbedingungen selbstständig und fachlich richtig handhaben und einsetzen.
Lehrgangsdauer:
- 8 Ausbildungstage, davon 4 Onlineveranstaltungen und 4 Präsenztage
- mindestens 35 Stunden (FwDV 2)
Teilnahmevoraussetzungen:
- abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1 gemäß FwDV 2, Punkt 2.1.1
- Ausbildung zum Sprechfunker gemäß FwDV 2, Punkt 3.1
- Aktuelle Atemschutztauglichkeit nach G 26.3
- Mindestalter 18 Jahre
Lehrgangsort:
- Feuerwehrschule Rhein-Erft-Kreis, Friedensstraße 2, 50181 Bedburg-Rath
- Die praktische Belastungsprüfung findet auf der Feuer- und Rettungswache Wesseling, Kronenweg 49, 50389 Wesseling statt.
Kleidung:
- Während der theoretischen Ausbildung: Dienstkleidung gemäß kommunalen Bekleidungserlass
- Während der praktischen Ausbildung: Einsatzkleidung (Persönliche Schutzausrüstung gem § 12 (1) Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehr (UVV Feu). Es bestehen Umkleidemöglichkeiten.
Der Lehrgang beinhaltet eine Prüfung der Teilnehmer:
- Schriftliche Lernzielkontrolle (gesamter Themenbereich)
- Praktische Lernzielkontrolle (Atemschutzübungsstrecke)
Besondere Hinweise:
- Am 1. Unterrichtstag ist eine Kopie des ärztlichen Untersuchungsberichtes (G26.3 tauglichkeit) mitzubringen. Teilnehmer, die diese Unterlagen nicht vorlegen können, werden vom Lehrgang ausgeschlossen.
- Benötigt ein Teilnehmer eine Maskenbrille, so ist diese sowie eine hierfür passende Atemschutzmaske (Überdruck) selbst mitzubringen.
- Teilnehmer mit Bart oder Koteletten im Bereich der Dichtlinie von Atemanschlüssen sind für das Tragen von Atemschutzgeräten ungeeignet. Eine Teilnahme am Lehrgang ist nicht daher nicht möglich.