Atemschutzgeräteträger

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz gemäß der Feuerwehrdienstvorschrift 2, Ausbildung Freiwillige Feuerwehr (FwDV 2).

 

Termine:


 

Der Teilnehmer kann:

  • die physiologischen Auswirkungen von Atemgiften sowie des Tragens von Atemschutzgeräten und Schutzkleidung auf den menschlichen Körper erklären.
  • die Gefährdung durch Atemgifte in Abhängigkeit von deren spezifischen Eigenschaften erklären.
  • die besonderen Anforderungen und Verantwortlichkeiten, die an Atemschutzgeräteträger gestellt werden, wiedergeben und die besonderen Einsatzgrundsätze für den Atemschutzeinsatz erklären.
  • die Schutzwirkung der Atemschutzgeräte sowie deren Aufbau, Funktion und Einsatzgrenzen erklären.
  • Atemschutzgeräte auch unter Einsatzbedingungen selbstständig und fachlich richtig handhaben und einsetzen.

 

Lehrgangsdauer:

  • 8 Ausbildungstage, davon 4 Onlineveranstaltungen und 4 Präsenztage
  • mindestens 35 Stunden (FwDV 2)

 

Teilnahmevoraussetzungen:

  • abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1 gemäß FwDV 2, Punkt 2.1.1
  • Ausbildung zum Sprechfunker gemäß FwDV 2, Punkt 3.1
  • Aktuelle Atemschutztauglichkeit nach G 26.3
  • Mindestalter 18 Jahre

 

Lehrgangsort:

  • Feuerwehrschule Rhein-Erft-Kreis, Friedensstraße 2, 50181 Bedburg-Rath
  • Die praktische Belastungsprüfung findet auf der Feuer- und Rettungswache Wesseling, Kronenweg 49, 50389 Wesseling statt.        

   

Kleidung:

  • Während der theoretischen Ausbildung: Dienstkleidung gemäß kommunalen Bekleidungserlass
  • Während der praktischen Ausbildung: Einsatzkleidung (Persönliche Schutzausrüstung gem § 12 (1) Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehr (UVV Feu). Es bestehen Umkleidemöglichkeiten. 

 
Der Lehrgang beinhaltet eine Prüfung der Teilnehmer:

  • Schriftliche Lernzielkontrolle (gesamter Themenbereich)
  • Praktische Lernzielkontrolle (Atemschutzübungsstrecke)

 

Besondere Hinweise:

  • Am 1. Unterrichtstag ist eine Kopie des ärztlichen Untersuchungsberichtes (G26.3 tauglichkeit) mitzubringen. Teilnehmer, die diese Unterlagen nicht vorlegen können, werden vom Lehrgang ausgeschlossen.
  • Benötigt ein Teilnehmer eine Maskenbrille, so ist diese sowie eine hierfür passende Atemschutzmaske (Überdruck) selbst mitzubringen.
  • Teilnehmer mit Bart oder Koteletten im Bereich der Dichtlinie von Atemanschlüssen sind für das Tragen von Atemschutzgeräten ungeeignet. Eine Teilnahme am Lehrgang ist nicht daher nicht möglich.
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