Sprechfunker
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst gemäß der Feuerwehrdienstvorschrift 2, Ausbildung Freiwillige Feuerwehr (FwDV 2).
Termine:
- Bitte entnehmen Sie die aktuellen Termine unserem Veranstaltungskatalog.
Der Teilnehmer kann:
- die bedeutsamen Regelungen aus den gesetzlichen Bestimmungen über den BOS-Sprechfunk wiedergeben und erklären.
- die anwendungsbezogenen physikalisch technischen Grundlagen des BOS-Sprechfunkes erklären.
- Funkgeräte selbstständig und den Vorschriften entsprechend führen.
- die bei der Feuerwehr verwendeten topografischen Karten selbstständig einsetzen.
- das Funkkonzept des Rhein-Erft-Kreises im Einsatz und bei Übungen umsetzen.
- im Rahmen der Besichtigung der Kreisleitstelle Kenntnisse über die Arbeitsweise und die Möglichkeiten dieses Führungsmittels wiedergeben (optionale Teilnahme möglich).
Im Rahmen des Sprechfunkerlehrganges wird der Teilnehmer nach § 1 Abs. 1-3 des Verpflichtungsgesetzes vom 02.03.1974 (BGBI. I S 468, 547) in der jeweils geltenden Fassung über seine Obliegenheiten im Fernmeldedienst (BOS) verpflichtet.
Lehrgangsdauer:
- 5 Ausbildungstage, davon 4 Onlineveranstaltungen und 1 Präsenztag
- mindestens 16 Stunden (FwDV 2)
Teilnahmevoraussetzungen:
- abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1 gemäß FwDV 2, Punkt 2.1.1
- Mindestalter: 18 Jahre
Lehrgangsort:
- Feuerwehrschule Rhein-Erft-Kreis, Friedensstraße 2, 50181 Bedburg-Rath
Kleidung:
- Während der theoretischen Ausbildung: Dienstkleidung gemäß kommunalen Bekleidungserlass
- Während der praktischen Ausbildung: Einsatzkleidung (Persönliche Schutzausrüstung gem § 12 (1) Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehr (UVV Feu). Es bestehen Umkleidemöglichkeiten.
- Für den Besuch der Kreisleitstelle (optional) ist sauberes Schuhwerk mitzubringen.
Der Lehrgang beinhaltet eine Prüfung der Teilnehmer:
- Schriftliche Lernzielkontrolle (gesamter Themenbereich)
Besondere Hinweise:
- Eine Teilnahme von Mitgliedern der Jugendfeuerwehr ist ab dem 16. Lebensjahr möglich. Hierzu erhält der Teilnehmer im Vorfeld eine durch die Erziehungsberichtigten sowie dem Leiter der Feuerwehr zu unterschreibende Einverständniserklärung, die zwingend vor Veranstaltungsbeginn der Feuerwehrschule zurückzusenden ist. Erst nach Vorlage dieser Einverständniserklärung erhält der Teilnehmen einen Einberufungsschein zu seiner gebuchten Veranstaltung. Diese Regelung wird für den Corona-Notbetrieb im gesamten Ausbildungsjahr 2021 ausgesetzt!