Truppführer

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel gemäß der Feuerwehrdienstvorschrift 2, Ausbildung Freiwillige Feuerwehr (FwDV 2).


Termine:

 


Der Teilnehmer kann:

  • die wesentlichen Regelungen zur Organisation des Brandschutzes auf übergemeindlicher Ebene und die grundlegenden Laufbahnregelungen im Bereich der Feuerwehr wiedergeben.
  • die Haupt- und Nebenlöschwirkungen der Löschmittel Wasser, Schaum, Pulver und CO2 und die jeweiligen Löschregeln erklären.
  • die Typeneinteilung, Einsatzmöglichkeiten und die Beladung von Hubrettungsfahrzeugen, Rüst- und Schlauchwagen wiedergeben.
  • die sonstigen Feuerwehrfahrzeuge nach DIN 14 502 T1 wiedergeben.
  • erklären, welche Gefahren an Einsatzstellen auftreten können und Möglichkeiten der Gefahrenabwehr oder Gefahrenbegrenzung auf Truppführerebene anwenden.
  • wiedergeben, welche grundlegenden Gefährdungen sich aus den entsprechenden Kennzeichnungen ableiten lassen und wie sich vorgehende Trupps beim Erkennen solcher Gefahren verhalten sollen.
  • die allgemeinen Aufgaben und Zuständigkeiten der Sicherheitsposten beim Brandsicherheitswachdienst erklären.
  • das Gefahrenschema und den Führungskreislauf mit Hilfe des Planspieles abarbeiten. 
  • Einsatzbefehle im Lösch- und technische Hilfeleistungseinsatz bei unterschiedlichen Objekten und Einsatzlagen in Funktion des Truppführers selbstständig und fachlich richtig ausführen.


Lehrgangsdauer:

  • 12 Ausbildungstage, davon 11 Onlineveranstaltungen und 1 Präsenztag  (1. Ausbildungsabschnitt)
  • 4 Ausbildungstage - Fr. / Sa. / Fr. / Sa.                                                             (2. Ausbildungsabschnitt)
  • mindestens 35 Stunden (FwDV 2)

 

Teilnahmevoraussetzungen:

  • abgeschlossene Truppmannausbildung gemäß FwDV 2, Punkt 2.1.2
  • Ausbildung zum Sprechfunker gemäß FwDV 2, Punkt 3.1
  • Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger gemäß FwDV 2, Punkt 3.2
  • Aktuelle Atemschutztauglichkeit nach G26.3 (Nachweis ist am 1. Lehrgangstag des 2. Ausbildungsabschnittes vorzulegen)
  • Eine Beförderung zur Oberfeuerwehrfrau oder zum Oberfeuerwehrmann wird empfohlen

 

Lehrgangsort:

  • Feuerwehrschule Rhein-Erft-Kreis, Friedensstraße 2, 50181 Bedburg-Rath

 

Kleidung:

  • Während der theoretischen Ausbildung: Dienstkleidung gemäß kommunalen Bekleidungserlass
  • Während der praktischen Ausbildung: Einsatzkleidung (Persönliche Schutzausrüstung gem § 12 (1) Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehr (UVV Feu). Es bestehen Umkleidemöglichkeiten.
  • Es ist ein persönlicher Feuerwehrsicherheitsgurt mitzubringen.


Der Lehrgang beinhaltet eine Prüfung der Teilnehmer:

  • Schriftliche Lernzielkontrolle im 1. Ausbildungsabschnitt (gesamter Themenbereich)
  • Praktische Lernzielkontrolle im 2. Ausbildungsabschnitt (Einsatzübung in der Funktion Truppführer)

 

Besondere Hinweise:

  • Der Teilnehmer wird nach erfolgreicher Zwischenprüfung (1. Ausbildungsabschnitt) automatisch zum 2. Ausbildungsabschnitt eingeladen. Ist eine Teilnahme hieran nicht möglich, hat sich der Teilnehmer eigenverantwortlich für einen Alternativtermin anzumelden.
  • Der 2. Ausbildungsabschnitt ist innerhalb von 24 Monaten nach erfolgreichem Abschluss des 1. Ausbildungsabschnittes zu absolvieren.
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