Truppführer
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel gemäß der Feuerwehrdienstvorschrift 2, Ausbildung Freiwillige Feuerwehr (FwDV 2).
Termine:
- Bitte entnehmen Sie die aktuellen Termine unserem Veranstaltungskatalog.
Der Teilnehmer kann:
- die wesentlichen Regelungen zur Organisation des Brandschutzes auf übergemeindlicher Ebene und die grundlegenden Laufbahnregelungen im Bereich der Feuerwehr wiedergeben.
- die Haupt- und Nebenlöschwirkungen der Löschmittel Wasser, Schaum, Pulver und CO2 und die jeweiligen Löschregeln erklären.
- die Typeneinteilung, Einsatzmöglichkeiten und die Beladung von Hubrettungsfahrzeugen, Rüst- und Schlauchwagen wiedergeben.
- die sonstigen Feuerwehrfahrzeuge nach DIN 14 502 T1 wiedergeben.
- erklären, welche Gefahren an Einsatzstellen auftreten können und Möglichkeiten der Gefahrenabwehr oder Gefahrenbegrenzung auf Truppführerebene anwenden.
- wiedergeben, welche grundlegenden Gefährdungen sich aus den entsprechenden Kennzeichnungen ableiten lassen und wie sich vorgehende Trupps beim Erkennen solcher Gefahren verhalten sollen.
- die allgemeinen Aufgaben und Zuständigkeiten der Sicherheitsposten beim Brandsicherheitswachdienst erklären.
- das Gefahrenschema und den Führungskreislauf mit Hilfe des Planspieles abarbeiten.
- Einsatzbefehle im Lösch- und technische Hilfeleistungseinsatz bei unterschiedlichen Objekten und Einsatzlagen in Funktion des Truppführers selbstständig und fachlich richtig ausführen.
Lehrgangsdauer:
- 12 Ausbildungstage, davon 11 Onlineveranstaltungen und 1 Präsenztag (1. Ausbildungsabschnitt)
- 4 Ausbildungstage - Fr. / Sa. / Fr. / Sa. (2. Ausbildungsabschnitt)
- mindestens 35 Stunden (FwDV 2)
Teilnahmevoraussetzungen:
- abgeschlossene Truppmannausbildung gemäß FwDV 2, Punkt 2.1.2
- Ausbildung zum Sprechfunker gemäß FwDV 2, Punkt 3.1
- Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger gemäß FwDV 2, Punkt 3.2
- Aktuelle Atemschutztauglichkeit nach G26.3 (Nachweis ist am 1. Lehrgangstag des 2. Ausbildungsabschnittes vorzulegen)
- Eine Beförderung zur Oberfeuerwehrfrau oder zum Oberfeuerwehrmann wird empfohlen
Lehrgangsort:
- Feuerwehrschule Rhein-Erft-Kreis, Friedensstraße 2, 50181 Bedburg-Rath
Kleidung:
- Während der theoretischen Ausbildung: Dienstkleidung gemäß kommunalen Bekleidungserlass
- Während der praktischen Ausbildung: Einsatzkleidung (Persönliche Schutzausrüstung gem § 12 (1) Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehr (UVV Feu). Es bestehen Umkleidemöglichkeiten.
- Es ist ein persönlicher Feuerwehrsicherheitsgurt mitzubringen.
Der Lehrgang beinhaltet eine Prüfung der Teilnehmer:
- Schriftliche Lernzielkontrolle im 1. Ausbildungsabschnitt (gesamter Themenbereich)
- Praktische Lernzielkontrolle im 2. Ausbildungsabschnitt (Einsatzübung in der Funktion Truppführer)
Besondere Hinweise:
- Der Teilnehmer wird nach erfolgreicher Zwischenprüfung (1. Ausbildungsabschnitt) automatisch zum 2. Ausbildungsabschnitt eingeladen. Ist eine Teilnahme hieran nicht möglich, hat sich der Teilnehmer eigenverantwortlich für einen Alternativtermin anzumelden.
- Der 2. Ausbildungsabschnitt ist innerhalb von 24 Monaten nach erfolgreichem Abschluss des 1. Ausbildungsabschnittes zu absolvieren.