Technische Hilfeleistung (Wald)
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung für Sägearbeiten an ligendem Holz unter einfachen Verhältnissen gemäß den Standards des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.
Termine:
- Bitte entnehmen Sie die aktuellen Termine unserem Veranstaltungskatalog.
Der Teilnehmer kann:
- die Sicherheitseinrichtungen sowie die Qualitäts- und Sicherheitskriterien an der Motorkettensäge erklären.
- den Umfang und die Notwendigkeit der persönlichen Schutzausrüstung wiedergeben.
- einfache Wartungstätigkeiten an der Motorsäge durchführen.
- fachgerechte Schnitttechniken bei unter Spannung stehendem Holz anwenden.
- manuelles Spalten erklären.
Lehrgangsdauer:
- 4 Ausbildungstage - Fr. / Sa. / Fr. / Sa.
- mindestens 18 Stunden (Landesbetrieb Wald und Holz NRW)
Teilnahmevoraussetzungen:
- abgeschlossene Truppmannausbildung gemäß FwDV 2, Punkt 2.1.2
Lehrgangsort:
- Feuerwehrschule Rhein-Erft-Kreis, Friedensstraße 2, 50181 Bedburg-Rath
- Die praktische Ausbildung findet in einem nahegelegen Waldstück statt.
Kleidung:
- Während der theoretischen Ausbildung: Dienstkleidung gemäß kommunalen Bekleidungserlass
- Während der praktischen Ausbildung: Schnittschutzhose Form C Klasse 1, Handschuhe (keine Nomex), Feuerwehrstiefel, Waldarbeiterhelm mit Drahtgittervisier und Gehörschutz. Die persönliche Schutzausrüstung muss in einem ordnungsgemäßen Zustand sein!
Der Lehrgang beinhaltet eine Prüfung der Teilnehmer:
- Schriftliche Lernzielkontrolle (gesamter Themenbereich)
Besondere Hinweise:
- Zur praktischen Ausbildung sind eine Motorkettensäge mit Werkzeug (Schwert maximal 40 cm), passender Treibstoff, Ersatzkette und Zündkerzen mitzubringen.
- Die praktische Ausbildung beginnt bereits am Nachmittag des 2. Unterrichtstages.