Technische Hilfeleistung (Wald)

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung für Sägearbeiten an ligendem Holz unter einfachen Verhältnissen gemäß den Standards des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.


Termine:

 

 


Der Teilnehmer kann:

  • die Sicherheitseinrichtungen sowie die Qualitäts- und Sicherheitskriterien an der Motorkettensäge erklären.
  • den Umfang und die Notwendigkeit der persönlichen Schutzausrüstung wiedergeben.
  • einfache Wartungstätigkeiten an der Motorsäge durchführen.
  • fachgerechte Schnitttechniken bei unter Spannung stehendem Holz anwenden.
  • manuelles Spalten erklären.

 

Lehrgangsdauer:

  • 4 Ausbildungstage - Fr. / Sa. / Fr. / Sa.
  • mindestens 18 Stunden (Landesbetrieb Wald und Holz NRW)

 

Teilnahmevoraussetzungen:

  • abgeschlossene Truppmannausbildung gemäß FwDV 2, Punkt 2.1.2

 

Lehrgangsort:

  • Feuerwehrschule Rhein-Erft-Kreis, Friedensstraße 2, 50181 Bedburg-Rath
  • Die praktische Ausbildung findet in einem nahegelegen Waldstück statt.

 

Kleidung:

  • Während der theoretischen Ausbildung: Dienstkleidung gemäß kommunalen Bekleidungserlass
  • Während der praktischen Ausbildung: Schnittschutzhose Form C Klasse 1, Handschuhe (keine Nomex), Feuerwehrstiefel, Waldarbeiterhelm mit Drahtgittervisier und Gehörschutz. Die persönliche Schutzausrüstung muss in einem ordnungsgemäßen Zustand sein!


Der Lehrgang beinhaltet eine Prüfung der Teilnehmer:

  • Schriftliche Lernzielkontrolle (gesamter Themenbereich)

 

Besondere Hinweise:

  • Zur praktischen Ausbildung sind eine Motorkettensäge mit Werkzeug (Schwert maximal 40 cm), passender Treibstoff, Ersatzkette und Zündkerzen mitzubringen.
  • Die praktische Ausbildung beginnt bereits am Nachmittag des 2. Unterrichtstages.
Copyright © 2020 Feuerwehrschule Rhein-Erft-Kreis. Alle Rechte vorbehalten!