Technische Hilfeleistung
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur verletztenorientierten Rettung, zur richtigen Handhabung der Ausrüstung und zur Bedienung der Geräte für technische Hilfeleistungen auch größerem Umfanges gemäß der Feuerwehrdienstvorschrift 2, Ausbildung Freiwillige Feuerwehr (FwDV 2).
Termine:
- Bitte entnehmen Sie die aktuellen Termine unserem Veranstaltungskatalog.
Der Teilnehmer kann:
- die sich aus den Rechtsvorschriften für den Bereich technische Hilfeleistung ergebenden Zuständigkeiten und Aufgabenbegrenzungen weitergeben.
- die für den zweckmäßigen Einsatz feuerwehrtechnischer Ausrüstung für die technische Hilfeleistung notwendigen physikalischen Grundlagen erklären und diese in der Praxis richtig anwenden.
- die Besonderheiten von Technischen-Hilfeleistungs-Einsätzen bei Hoch- und Tiefbauunfällen wiedergeben sowie die Einsatzmittel und Einsatzmaßnahmen erklären.
- Geräte für die technische Hilfeleistung selbstständig und fachlich richtig einsetzen.
- Einsatzstellen im öffentlichen Verkehrsraum fachlich richtig und selbstständig absichern.
- Einsatzstellen selbstständig und fachlich richtig ausleuchten.
Lehrgangsdauer:
- 6 Ausbildungstage - Fr. / Sa. / Fr. / Sa. / Fr. / Sa.
- mindestens 35 Stunden (FwDV 2)
Teilnahmevoraussetzungen:
- abgeschlossene Truppmannausbildung gemäß FwDV 2, Punkt 2.1.2
Lehrgangsort:
- Feuerwehrschule Rhein-Erft-Kreis, Friedensstraße 2, 50181 Bedburg-Rath
Kleidung:
- Während der theoretischen Ausbildung: Dienstkleidung gemäß kommunalen Bekleidungserlass
- Während der praktischen Ausbildung: Einsatzkleidung (Persönliche Schutzausrüstung gem § 12 (1) Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehr (UVV Feu). Es bestehen Umkleidemöglichkeiten.
Der Lehrgang beinhaltet eine Prüfung der Teilnehmer:
- schriftliche Lernzielkontrolle (gesamter Themenbereich)
- praktische Lernzielkontrolle (Gerätekunde)
Besondere Hinweise:
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