ABC-I-Einsatz
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Handhabung der ABC-Sonderausrüstung einschließlich der Schutzkleidung gemäß der Feuerwehrdienstvorschrift 2, Ausbildung Freiwillige Feuerwehr (FwDV 2).
Termine:
- Bitte entnehmen Sie die aktuellen Termine unserem Veranstaltungskatalog.
Der Teilnehmer kann:
- die Möglichkeiten der ABC-Gefahrenabwehr und das Zusammenwirken der verschiedenen taktischen Einheiten im ABC-Einsatz beschreiben.
- die Einteilung von ABC-Gefahrstoffen wiedergeben und Gefahrstoff-, Gefahrgut- und sonstige Kennzeichnungen erkennen und eindeutig beschreiben.
- wesentliche gefahrstoffspezifische Wirkungen, Eigenschutzmaßnahmen und Soforthilfemaßnahmen bei Schadstoffeinwirkung erklären und selbstständig notfallmäßige Dekontaminationsmaßnahmen durchführen.
- für den Einsatz wichtige Informationsquellen nennen und diesen die Informtionen gezielt entnehmen.
- die Grundzüge des Einsatzablaufes im ABC-Einsatz gemäß der FwDV 500 erklären.
- Mess- und Nachweisgeräte der Feuerwehr selbstständig und fachlich richtig bedienen und einsetzen.
- die Einsatzmöglichkeiten und Einsatzgrenzen unterschiedlicher Schutzkleidung erklären und einfache Tätigkeiten unter Schutzkleidung selbstständig und fachlich richtig ausführen.
- Arbeitsgeräte der Sonderausrüstung entsprechend ihrem Verwendungszweck selbstständig und fachlich richtig einsetzen.
- unter Einsatzbedingungen alle Funktionen mit Ausnahme von Führungsfunktionen innterhalb der ABC-Einheit selbstständig und fachlich richtig ausüben.
Lehrgangsdauer:
- 6 Ausbildungstage - Fr. / Sa. / Fr. / Sa. / Fr. / Sa. (je Ausbildungsabschnitt)
- mindestens 35 Stunden (FwDV 2)
Teilnahmevoraussetzungen:
- abgeschlossene Truppmannausbildung gemäß FwDV 2, Punkt 2.1.2
- Ausbildung zum Sprechfunker gemäß FwDV 2, Punkt 3.1
- Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger gemäß FwDV 2, Punkt 3.2
- Aktuelle Atemschutztauglichkeit nach G 26.3
Lehrgangsort:
- Feuerwehrschule Rhein-Erft-Kreis, Friedensstraße 2, 50181 Bedburg-Rath
Kleidung:
- Während der theoretischen Ausbildung: Dienstkleidung gemäß kommunalen Bekleidungserlass
- Während der praktischen Ausbildung: Einsatzkleidung (Persönliche Schutzausrüstung gem § 12 (1) Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehr (UVV Feu). Es bestehen Umkleidemöglichkeiten.
Der Lehrgang beinhaltet eine Prüfung der Teilnehmer:
- 1. schriftliche Lernzielkontrolle (Themenbereich Biologische und Chemische Gefahren)
- 2. schriftliche Lernzielkontrolle (Themenbereich Atomare Gefahren)
- Praktische Lernzielkontrolle (ABC-Einsatzübung)
Besondere Hinweise:
- Am 1. Unterrichtstag ist eine Kopie des ärztlichen Untersuchungsberichtes (G26.3 tauglichkeit) mitzubringen. Teilnehmer, die diese Unterlagen nicht vorlegen können, werden vom Lehrgang ausgeschlossen.
- Beide Ausbildungsabschnitte müssen innerhalb von 24 Monaten absolviert werden. Nach Ablauf der Frist muss der Ausbildungsabschnitt 1 wiederholt werden.