ABC-I-Einsatz

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Handhabung der ABC-Sonderausrüstung einschließlich der Schutzkleidung gemäß der Feuerwehrdienstvorschrift 2, Ausbildung Freiwillige Feuerwehr (FwDV 2).

 

Termine:

 

Der Teilnehmer kann:

  • die Möglichkeiten der ABC-Gefahrenabwehr und das Zusammenwirken der verschiedenen taktischen Einheiten im ABC-Einsatz beschreiben.
  • die Einteilung von ABC-Gefahrstoffen wiedergeben und Gefahrstoff-, Gefahrgut- und sonstige Kennzeichnungen erkennen und eindeutig beschreiben.
  • wesentliche gefahrstoffspezifische Wirkungen, Eigenschutzmaßnahmen und Soforthilfemaßnahmen bei Schadstoffeinwirkung erklären und selbstständig notfallmäßige Dekontaminationsmaßnahmen durchführen.
  • für den Einsatz wichtige Informationsquellen nennen und diesen die Informtionen gezielt entnehmen.
  • die Grundzüge des Einsatzablaufes im ABC-Einsatz gemäß der FwDV 500 erklären.
  • Mess- und Nachweisgeräte der Feuerwehr selbstständig und fachlich richtig bedienen und einsetzen.
  • die Einsatzmöglichkeiten und Einsatzgrenzen unterschiedlicher Schutzkleidung erklären und einfache Tätigkeiten unter Schutzkleidung selbstständig und fachlich richtig ausführen.
  • Arbeitsgeräte der Sonderausrüstung entsprechend  ihrem Verwendungszweck selbstständig und fachlich richtig einsetzen.
  • unter Einsatzbedingungen alle Funktionen mit Ausnahme von Führungsfunktionen innterhalb der ABC-Einheit selbstständig und fachlich richtig ausüben.

 

Lehrgangsdauer:

  • 6 Ausbildungstage - Fr. / Sa. / Fr. / Sa. / Fr. / Sa.   (je Ausbildungsabschnitt)
  • mindestens 35 Stunden (FwDV 2)

 

Teilnahmevoraussetzungen:

  • abgeschlossene Truppmannausbildung gemäß FwDV 2, Punkt 2.1.2
  • Ausbildung zum Sprechfunker gemäß FwDV 2, Punkt 3.1
  • Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger gemäß FwDV 2, Punkt 3.2
  • Aktuelle Atemschutztauglichkeit nach G 26.3

 

Lehrgangsort:

  • Feuerwehrschule Rhein-Erft-Kreis, Friedensstraße 2, 50181 Bedburg-Rath

 

Kleidung:

  • Während der theoretischen Ausbildung: Dienstkleidung gemäß kommunalen Bekleidungserlass
  • Während der praktischen Ausbildung: Einsatzkleidung (Persönliche Schutzausrüstung gem § 12 (1) Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehr (UVV Feu). Es bestehen Umkleidemöglichkeiten.


Der Lehrgang beinhaltet eine Prüfung der Teilnehmer:

  • 1. schriftliche Lernzielkontrolle (Themenbereich Biologische und Chemische Gefahren)
  • 2. schriftliche Lernzielkontrolle (Themenbereich Atomare Gefahren)
  • Praktische Lernzielkontrolle (ABC-Einsatzübung)

 

Besondere Hinweise:

  • Am 1. Unterrichtstag ist eine Kopie des ärztlichen Untersuchungsberichtes (G26.3 tauglichkeit) mitzubringen. Teilnehmer, die diese Unterlagen nicht vorlegen können, werden vom Lehrgang ausgeschlossen.
  • Beide Ausbildungsabschnitte müssen innerhalb von 24 Monaten absolviert werden. Nach Ablauf der Frist muss der Ausbildungsabschnitt 1 wiederholt werden.

   

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